Individueller Familienbedarf ist bei der Zahlung von Elternunterhalt maßgeblich

Die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist auch dann auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs zu ermitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt.


Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 25 13 vom 05.02.2014
Normen: BGB 1603
[bns]
 

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