Internetrecht Urheberrecht Unna
Rechtsanwalt Gebauer betreut Mandanten aus Unna im Internetrecht und Urheberrecht. Die Tätigkeit besteht dabei, sie gegenüber den Forderungen von Personen auf Unterlassung eines Handelns zu vertreten. Dabei geht es um das Filesharing, Abwehr von Beleidigungen, das Recht am Foto und Bild, das Streaming.
Internetrecht Urheberrecht Unna - Beleidigungen - Vorgehen geg. Inhaber der Internetseite
Wenn Sie Opfer einer Beleidigung, z. B. bei Facebook etc., geworden sind, so haben Sie nicht nur gegenüber demjenigen einen Anspruch, der Sie beleidigt hat, sondern auch gegen den Betreiber der Seite. Sie haben einen Beseitigungsanspruch auf Beseitigung der aktuellen und der fortlaufenden Beeinträchtigungen. Des Weiteren haben Sie einen Unterlassungsanspruch, wenn eine Wiederholungsgefahr droht. Der Webseitenbetreiber haftet nur dann, wenn er zumutbare Prüfpflichten verletzt hat. Dabei ist immer auf den Einzelfall abzustellen, gerade auf die Funktion der Seite. Es kommt also auf den Einzelfall an. In jedem Fall müssen Beleidigungen beseitigt werden. |
Internetrecht Urheberrecht Unna - Filesharing Anschlussinhaber
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung entschieden, dass der Anschlussinhaber auch vermutlich der Täter sei. Dieses Argument greift dann nicht, wenn im Haushalt mehrere Personen zum Zeitpunkt des Verstoßes vorhanden waren. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezog sich nämlich auf einen Fall, wo der Täter allein in seinem Haushalt lebte und kein anderer als Täter in Betracht kam. Es besteht allerdings eine Darlegungslast Ihrerseits dann darlegen zu müssen, wer denn dann den Verstoß begangen hat. Wenn Sie dies nicht können, dürfte es nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Vermutung bleiben, dass Sie es waren. Es könnte ausreichend sein, dass Sie vortragen, dass Ihre Kinder Zugriff zum Internet haben. Dies hat schon ein Gericht für ausreichend angesehen. Dabei sollte zum Nutzungsverhalten der Mitglieder des Haushaltes detailliert vorgetragen werden. So zum Beispiel nach zeitlichem Umfang der Internetnutzung und der genutzten internetfähigen Geräte. Sie sind nicht verpflichtet, den Täter ausfindig zu machen, insbesondere nicht, wenn es sich um ein Familienmitglied handelt, denn dies würde einen Verstoß gegen Art. 6 des Grundgesetzes darstellen, der die Familie unter Schutz stellt. |
Internetrecht Urheberrecht Unna - Recht am Foto und Bild Unterlassungserklärung
Wenn Sie ein Bild oder Foto nicht nutzen durften, so sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Diese sollte im Regelfall modifiziert werden. Achten Sie jedoch darauf, dass sie die Rechtsverletzung tatsächlich dauerhaft und vollständig beseitigen können. Ansonsten haben Sie die Unterlassungserklärung abgegeben und verstoßen erneut gegen das Nutzungsverbot, dann allerdings mit erheblichen Folgen, die sich aus der Unterlassungserklärung ergeben, dies können insbesondere Schadensersatzansprüche sein. |
Internetrecht Urheberrecht Unna - Streaming Video
Man wirft Ihnen vor, Sie haben sich im Internet ein Video angesehen und damit gleichzeitig kopiert, bzw. vervielfältigt und gegen Urheberrecht verstoßen. Die Vervielfältigung soll dadurch erfolgen, dass technisch beim Streamen der Film auf dem PC zwischengespeichert wird, damit er mit der entsprechenden Software angeschaut werden kann. Vom Grundsatz her liegt tatsächlich ein Zwischenspeichern und eine Vervielfältigung vor. Diese ist allerdings nach dem Urhebergesetz dann privilegiert, wenn die zwischen gespeicherten Dateien automatisch wieder gelöscht werden, es sich um eine flüchtige Zwischenspeicherung handelt. Dies beim Streamen der Fall. Voraussetzung für ein berechtigtes Ansehen ist allerdings weiter, dass die Vorlage nicht bereits rechtswidrig eingestellt war. Wenn für sie ersichtlich war, dass es sich um eine rechtswidrige Veröffentlichung handelt, so dürfen sie den Film nicht streamen. Ansonsten laufen sie Gefahr abgemahnt zu werden.